Wahlausschreiben für die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung

( § 8 WO-NPersV)

Gemäß § 50 NPersVG ist in der Fachhochschule Osnabrück eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen.

 

Zahl der zu wählenden Jugend- und Auszubildendenvertreter 1

 

Wählen darf nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Ein Abdruck des Wählerverzeichnisses und der Wahlordnung liegen zur Einsichtnahme vom 29.02.2016 bis zum Abschluss der Stimmabgabe aus:

 

  • in der Poststelle, Caprivistr. 30 A, Raum CB 103
  • in den jeweiligen Dekanaten
  • an der Servicetheke der Zentralbibliothek Barbarastr. 22 (Neubau)

 

Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses können nur innerhalb einer Woche seit der Auslegung, demnach bis zum 07.03.2016, schriftlich beim Wahlvorstand eingelegt werden.

Die Wahlberechtigten und die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften werden aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Tag des Aushanges dieses Wahlausschreibens, demnach bis zum 14.03.2016, dem Wahlvorstand Wahlvorschläge für das Amt der Jugend- und Auszubildendenvertretung einzureichen.

 

Vordrucke für die Wahlvorschläge sind bei den Mitgliedern des Wahlvorstandes erhältlich.

 

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zwei Wahlberechtigten unterzeichnet sein.

 

Die Unterschrift kann rechtswirksam nur für einen Wahlvorschlag abgegeben werden. Wahlvorschläge, die nicht die nötige Anzahl von Unterschriften enthalten oder verspätet eingereicht werden, sind ungültig.

 

Gewählt werden kann nur, wer in einem gültigen Wahlvorschlag aufgenommen ist.

 

Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen und Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen.

 

Jede und jeder Beschäftigte kann für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Aus dem Wahlvorschlag soll zu ersehen sein, welche Unterzeichnerin oder welcher Unterzeichner zur Vertretung des Vorschlags gegenüber dem Wahlvorstand und zur Entgegennahme von Erklärungen und Entscheidungen des Wahlvorstands berechtigt ist. Fehlt eine Angabe hierüber oder ist die oder der Benannte verhindert, so gelten die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner in der Reihenfolge der Unterschriftsleistung als berechtigt. Der Wahlvorschlag soll mit einem Kennwort versehen sein. Der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft ist mit dem Namen der Gewerkschaft zu bezeichnen; daneben ist ein Kennwort zulässig.

 

Die Wahlvorschläge werden an dieser Stelle spätestens am 04.04.2016 bis zum Abschluss der Stimmabgabe ausgehängt.

Die Stimmabgabe findet statt am Dienstag, den 12.04.2016 von 09:00 – 14.00 Uhr im

 

  • Gebäude AF – Foyer (Westerberg)
  • Gebäude HR – Foyer (Haste)
  • Gebäude KA – Lingen (Bibliothek)

 

Wahlberechtigte, die im Zeitpunkt der Wahl verhindert sind, erhalten auf Verlangen das Wahlausschreiben, die Wahlvorschläge, den Stimmzettel und den Wahlumschlag sowie einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstandes und als Absenderangabe den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk „Briefwahl“ trägt.

 

Das Wahlergebnis wird festgestellt am Dienstag, dem 12.04.2016 ab 15:00 Uhr im Gebäude AA, Raum 0444.