Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrates in Gruppenwahl

( § 8 WO-NPersV)

Gemäß § 10 NPersVG ist in der Hochschule Osnabrück ein Personalrat zu wählen.

 

Zahl der in der Regel Beschäftigen: insgesamt 939

davon

  • Beamtinnen und Beamte: insgesamt 10 (Frauen: 5, Männer: 5)
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: insgesamt 929 (Frauen: 538, Männer: 391)

  

Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder: insgesamt 11

Davon erhalten die Gruppe der 

  • Beamtinnen und Beamte: insgesamt 1
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: insgesamt 10 (Frauen: 6, Männer: 4)

 

Die Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter in getrennten Wahlgängen (Gruppenwahl). 

Wählen darf nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Ein Abdruck des Wählerverzeichnisses und der Wahlordnung liegen zur Einsichtnahme vom 29.02.2016 bis zum Abschluss der Stimmabgabe arbeitstäglich aus

  • in der Poststelle, Caprivistr. 30 A, Raum CB 103
  • in den jeweiligen Dekanaten
  • an der Servicetheke der Zentralbibliothek Barbarastr. 22 (Neubau)

 

Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses können nur innerhalb einer Woche seit der Auslegung, demnach bis zum 07.03.2016, schriftlich beim Wahlvorstand eingelegt werden.

 

Die Wahlberechtigten und die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften werden aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Tag des Aushanges dieses Wahlausschreibens, demnach bis zum 14.03.2016 dem Wahlvorstand Wahlvorschläge für jede Gruppe (Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) einzureichen.

Vordrucke für die Wahlvorschläge sind bei den Mitgliedern des Wahlvorstandes erhältlich.

Die Wahlvorschläge müssen unterzeichnet sein: In der Gruppe 

  • der Beamtinnen und Beamten von mindestens 2 wahlberechtigten Gruppenangehörigen
  • der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von mindestens 30 wahlberechtigten Gruppenangehörigen

Die Unterschrift kann rechtswirksam nur für einen Wahlvorschlag abgegeben werden. Die Wahlvorschläge sind für die Gruppen getrennt einzureichen. Wahlvorschläge, die nicht die nötige Anzahl von Unter-schriften enthalten oder verspätet eingereicht werden, sind ungültig.

 

Gewählt werden kann nur, wer in einem gültigen Wahlvorschlag aufgenommen ist.

 

Jeder Wahlvorschlag ist nach Frauen und Männern zu trennen und muss mindestens so viele Bewerberin-nen und Bewerber enthalten, wie bei Gruppenwahl in der jeweiligen Gruppe Frauen und Männer zu wählen sind (§ 10 Abs. 1 WO-NPersV). Die Mindestzahl gemäß § 17 Abs. 2 S. 2 NPersVG beträgt:

 

für die Gruppe der 

  • Beamtinnen und Beamten: insgesamt 1
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: insgesamt 10 (Frauen: 6, Männer: 4)

 

Die Namen der Bewerberinnen sind links, die Namen der Bewerber rechts auf dem Wahlvorschlag unter-einander aufzuführen und jeweils mit fortlaufenden Nummern zu versehen. Anzugeben sind der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum, die Amts- oder Berufsbezeichnung, die Dienststelle und die Gruppenzugehörigkeit.

 

Nur ein Sitz steht der Gruppe der Beamtinnen und Beamten zu. Daher entfällt gemäß § 10 Abs. 3 WO-NPerV die Trennung nach Geschlechtern.

 

Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen und Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen. Jede und jeder Beschäftigte kann für die Wahl des Personalrates nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Aus dem Wahlvorschlag soll zu ersehen sein, welche Unterzeichnerin oder welcher Unterzeichner zur Vertretung des Vorschlags gegenüber dem Wahlvorstand und zur Entgegennahme von Erklärungen und Entscheidungen des Wahlvorstands berechtigt ist. Fehlt eine Angabe hierüber oder ist die oder der Benannte verhindert, so gelten die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner in der Reihen-folge der Unterschriftsleistung als berechtigt. Der Wahlvorschlag soll mit einem Kennwort versehen sein. Der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft ist mit dem Namen der Gewerkschaft zu bezeichnen; daneben ist ein Kennwort zulässig.

 

Die Wahlvorschläge werden an dieser Stelle spätestens am 04.04.2016 bis zum Abschluss der Stimmabgabe ausgehängt.

 

Die Stimmabgabe findet statt am Dienstag, den 12.04.2016 von 09:00 – 14.00 Uhr im

Gebäude AF – Foyer (Westerberg)  

Gebäude HR – Foyer (Haste)

Gebäude KA – Lingen (Bibliothek)

 

Wahlberechtigte, die im Zeitpunkt der Wahl verhindert sind, erhalten auf Verlangen das Wahlausschrei-ben, die Wahlvorschläge, den Stimmzettel und den Wahlumschlag sowie einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstandes und als Absenderangabe den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk „Briefwahl“ trägt.  

Das Wahlergebnis wird festgestellt am Dienstag, dem 12.04.2016 ab 15:00 Uhr im  Gebäude AA, Raum 0444.