Erneute Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Nachtrag zur Wahlausschreibung vom 04.10.2021 für die Wahlen zu den Fachschaftsräten und zum Institutsrat IfM der Hochschule Osnabrück

Erneute Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Bis zum Ablauf der durch die o. a. Wahlausschreibung gesetzten Frist - Freitag, 29.10.2021, 12 Uhr - sind teilweise weniger Wahlvorschläge eingereicht worden als jeweils Sitze zustehen.
Gemäß § 11 Abs. 4 der Wahlordnung fordere ich erneut auf, Wahlvorschläge einzureichen, und zwar

1. für die Wahl zum Fachschaftsrat IfM:
Gruppe der Studierenden:
Wahlvorschläge: 2
Sitze: 3

2. für die Wahl zum Institutsrat IfM:
Gruppe der Studierenden:
Wahlvorschläge: 1
Sitze: 2

Wahlvorschläge können als Listenwahlvorschläge mit mehreren Bewerberinnen oder Bewerbern oder als Einzelwahlvorschläge mit nur einer Bewerberin oder einem Bewerber eingereicht werden.

Die Wahlvorschläge sind über die eigene Hochschul-E-Mail Adresse an hochschulwahlen@hs-onsnabrueck.de oder in Papierform bei Frau Bendig (Albrechtstr. 30, Raum AF 0303) oder Frau Heider (Albrechtstr. 30, Raum AA 0314) einzureichen und müssen nunmehr bis spätestens Donnerstag, 04.11.2021, 12.00 Uhr vorliegen.

Ich weise ausdrücklich darauf hin - die Wahl wird nur durchgeführt, wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber mehr als die Zahl der zu wählenden Mitglieder beträgt. (§ 11 Abs. 4 Wahlordnung der Studierendenschaft der Hochschule Osnabrück und (§ 11 Abs. 4 Wahlordnung der Hochschule Osnabrück)