Hochschule Osnabrück
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Stiftungsrat
Auszug NHG § 60:
"Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen mindestens drei Frauen sein sollen. Mitglieder sind
1. fünf mit dem Hochschulwesen vertraute, der Hochschule nicht angehörende Personen vornehmlich aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur, die im Einvernehmen mit dem Senat der Hochschule vom Fachministerium bestellt werden und aus wichtigem Grund vom Fachministerium entlassen werden können,
2. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Senats der Hochschule sowie
3. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Fachministeriums...."
"...Der Stiftungsrat berät die Hochschule, beschließt über Angelegenheiten der Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung und überwacht die Tätigkeit des Präsidiums der Stiftung" ....
Die Fachhochschule Osnabrück hat als erste der bundesweit fünf Stiftungshochschulen im Jahre 2003 einen Stiftungsrat benannt. Das oberste Gremium der zum 1. Januar 2003 gegründeten Stiftung Fachhochschule Osnabrück hat die Rechtsaufsicht über die Hochschule übernommen und wird grundsätzliche Entscheidungen der Stiftung treffen, wie z. B. über Veränderungen des Vermögens, den Wirtschafts- und Entwicklungsplan der Hochschule und auch die Bestellung des Präsidiums. Der Stiftungsrat übernimmt somit bislang staatliche Aufgaben, so dass die Stiftung Fachhochschule Osnabrück gegenüber dem Staat an Autonomie gewinnt, um eigenverantwortlich die Qualität von Lehre, Studium und angewandter Forschung weiter zu steigern.
Anders als etwa in den Rundfunkräten besteht der siebenköpfige Stiftungsrat der Fachhochschule Osnabrück nicht aus Vertretern bestimmter Interessengruppen, sondern aus hochqualifizierten Einzelpersonen. Fünf der Mitglieder stammen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Sie wurden vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) im Einvernehmen mit dem Senat der FH Osnabrück ernannt. Zum Stiftungsrat zählen zudem ein Vertreter des Senats der Fachhochschule Osnabrück sowie ein Vertreter des MWK. Das Präsidium, der Personalratsvorsitzende sowie die Gleichstellungsbeauftragte der Fachhochschule nehmen an den Sitzungen des Stiftungsrates mit beratender Stimme teil.