Antrag auf Anerkennung eines erheblichen dienstlichen Interesses an der Benutzung eines privaten PKW

Hinweise zum Antrag auf Anerkennung eines erheblichen dienstlichen Interesses
an der Benutzung eines privaten PKW gem. § 5 Abs. BRKG

1.Grundsatz
Die Anerkennung eines erheblichen dienstlichen Interesses für den Einsatz eines privaten Kraftwagens muss schriftlich mit dem entsprechenden Antrag erfolgen.

Nach § 5 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz (BRKG) kann die Anerkennung eines erheblichen dienstlichen Interesses an der Benutzung eines privaten Kraftwagens für bestimmte regelmäßig wiederkehrende Dienstgeschäfte getroffen werden.

Ein erhebliches dienstliches Interesse an der Benutzung eines Kraftwagens liegt vor, -    wenn ein Dienstgeschäft sonst nicht durchgeführt werden kann oder-    ein Dienstfahrzeug nicht zur Verfügung steht oder-    die Nutzung des Kraftwagens nach Sinn und Zweck des Dienstgeschäftes notwendig ist.

 

Nach Genehmigung des Antrages erhält der Dienstreisende eine Wegstreckenent-schädigung von 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke. Weiterhin besteht im Schadensfall Anspruch auf Sachschadenersatz nach den jeweils hierfür geltenden Bestimmungen.

Verlängerungsanträge sind rechtzeitig zu stellen. Weiterhin sind Veränderungen in den angezeigten Sachverhalten dem GB Personalmanagement umgehend mitzuteilen.

2.    Anerkennung
Voraussetzungen für die Anerkennung des Antrages:


die Fahrten sind regelmäßig wiederkehrend,
es liegt ein unabweisbares dienstliches Bedürfnis vor,
die Benutzung des privaten PKW ist wirtschaftlicher als die Benutzung öffentlicher    Verkehrsmittel,
ein Dienstwagen steht nicht zur Verfügung,
öffentliche Verkehrsmittel können nicht genutzt werden

weitere Voraussetzungen

 

es wird ein privates Kraftfahrzeug benutzt,
bei Dienstreisen mit dem privaten PKW kann der Dienstreisende verpflichtet werden andere Bedienstete und mit den Dienstgeschäften im Zusammenhang stehendes Dienstgepäck mit-zunehmen

3.    Sachschadenshaftung

Für Schäden am privaten Fahrzeug, für die eine Anerkennung vorliegt, wird vom Arbeitgeber auf An-trag Schadensersatz entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (u.a. § 3 TV-L, § 96 NBG) auch dann geleistet, wenn keine Vollkaskoversicherung vorliegt. Dabei muss das Schadensereignis eine unmittelbare Folge der Dienstausübung sein. Der Antrag auf Schadensersatz muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Eintritt des Schadens gestellt werden. Dieses kann zur Wahrung der Ausschluss-frist per mail an Schaden@hs-osnabrueck.de geschehen.

Grundsätzlich werden nur die Sachschäden am Fahrzeug erstattet. Im  Zusammenhang mit dem Sachschaden stehende  (mittelbare) Schäden wie z.B. Mietwagenkosten sind  nicht erstattungsfähig. Schadensersatzleistungen bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden sind ausgeschlossen. Bei der Schadensregulierung sind bestehende Versicherungen vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 

Lohnsteuerkarte 2012

Das Niedersächsische Finanzministerium hat Informationen zur Lohnsteuerkarte 2012 unter folgendem Link veröffentlicht:
www.mf.niedersachsen.de/portal/live.php

Ein Auszug hieraus:
"Bundesweit erhalten ca. 41 Millionen Arbeitnehmer in den kommenden Wochen ein Mitteilungsschreiben, in dem ihre zum 01. Januar 2012 gültigen
elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) aufgeführt sind. Der Bürger sollte die ihm übermittelten Daten sorgfältig auf ihre Richtigkeit für den künftigen
Lohnsteuerabzug prüfen. Korrekturen können bis zum Jahresende beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Falsche Daten könnten dazu führen, dass der Arbeitnehmer Anfang 2012 netto weniger im Geldbeutel hat.

Im Gegensatz zum Jahreswechsel 2010/2011 werden vorhandene Freibeträge diesmal nicht automatisch für 2012 berücksichtigt. Freibeträge, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sollten daher bis zum Jahresende neu beantragt werden, damit sie ab Januar 2012 bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden können."

BahnCard Business: wichtige Fragen und Antworten

Die_BahnCard_Business.pdf

Einführung der neuen BahnCard Business für Firmenkunden

Die Deutsche Bahn AG (DB) hat zum 12. Juni 2011 für Geschäftsreisende die neue BahnCard Business eingeführt.

Die auf die Anforderungen von Geschäftskunden ausgerichtete BahnCard Business ist zum 12. Juni 2011 eingeführt worden und ausschließlich für Firmenkunden erhältlich. Sie ist zwölf Monate ab dem Kauf gültig; die Laufzeit endet automatisch ohne Kündigung. Ein Foto wird für die Bestellung nicht mehr benötigt. Die Ermäßigung beträgt wie bei der bisherigen BahnCard 25 bzw. 50 v.H. auf den Normalpreis eines Zugtickets und wird – wie bislang bei der regulären BahnCard – zusätzlich mit dem Firmenkundenrabatt kombiniert.

Ab dem 11. Dezember 2011 ist eine Kombination von dem Firmenkunden- und dem BahnCard-Rabatt nur noch mit der BahnCard Business möglich. Sollten Sie eine „alte“ Bahncard besitzen und über das Firmenkundenportal der Bahn als Firmenkunde oder mit Großkundenrabatt an sonstigen Verkaufsstellen buchen, wird im Zug eine Nachlösegebühr erhoben. 

Erwerb der BahnCard Business
Der Kauf der BahnCard Business kann über die Online-Buchungsportale für Firmenkunden der DB erfolgen. Ab dem 12. Juni 2011 ist der Erwerb einer regulären BahnCard über ein Firmenkundenportal nicht mehr möglich.

Übergangsregelung vom 12. Juni bis zum 10. Dezember 2011

Bis zum 10. Dezember 2011 kann der Umstieg von den bisherigen Bahn-Cards auf die neue BahnCard Business ohne zusätzliche Kosten erfolgen. In diesem Übergangszeitraum wird die BahnCard Business zum Kaufpreis der regulären BahnCard angeboten.

BahnCard Business 25 2. Klasse     57 Euro
BahnCard Business 50 2. Klasse   230 Euro

Erwerb der BahnCard Business ab dem 11. Dezember 2011:

Bahn Card Business 25 2. Klasse     60 Euro
Bahn Card Business 50 2. Klasse    280 Euro

Wechsel zur BahnCard Business/Umtauschkonditionen
Liegt das Laufzeitende der regulären BahnCard vor dem 11. Dezember 2011, kann die reguläre BahnCard bis zum Laufzeitende genutzt werden. Im Anschluss kann eine BahnCard Business bis zum 10. Dezember 2011 zum Preis der bisherigen BahnCard erworben werden. Ein Umtausch ist nicht notwendig.

Liegt das Laufzeitende der regulären BahnCard nach dem 10. Dezember 2011, kann bis zum 10. Dezember 2011 ein kostenfreier Umtausch in die BahnCard Business erfolgen. Danach kann die bestehende BahnCard außerordentlich gekündigt werden mit Erstattung des Restwerts, sofern er mindestens 15 Euro beträgt.

Fahrkostenerstattung bei Dienstreisen
Wird von den Bediensteten eine BahnCard Business erworben, so können Fahrkosten nur unter Berücksichtigung des Bahn-Card-Rabatts sowie des Firmenkundenrabatts erstattet werden.

Bedienstete, die eine reguläre BahnCard aus persönlichen Gründen besitzen, haben diese bei dienstlichen Reisen stets einzusetzen, wenn nicht durch andere Möglichkeiten der Fahrpreisermäßigungen (z.B. Sparpreise) eine höhere Kosteneinsparung erzielt werden kann.

Eine Erstattung des Kaufpreises der BahnCard sowie der BahnCard Business ist erst nach vollständiger Amortisierung möglich.

Können Dienstreisende im Einzelfall für Fahrten durch frühzeitige Buchungsmöglichkeit Sparpreise in Anspruch nehmen, sollte dies zur Kosteneinsparung genutzt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberblick/bahncardservice_faq.shtml

 

 

Neue Vergütungssätze stud. / wiss. Hilfskräfte / Tutoren

Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.09.2011 erhöhen sich die Vergütungssätze für die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte gemäß. Runderlass des MKW vom 20.06.2011.
Die Umstellung der bereits abgeschlossenen und laufenden Verträge wird durch die OFD Aurich automatisch vorgenommen. Hier ist Ihrerseits nichts zu veranlassen.
Die neuen, ab dem 01.09.2011 gültigen Einstellungsvorschläge finden Sie hier auf der Homepage unseres Geschäftsbereiches wie gewohnt unter der Rubrik Formulare.
Eine Gegenüberstellung der Vergütungssätze studentische / wissenschaftliche Hilfskräfte haben wir nachstehend  eingestellt.

Ab dem 01.09.2011 erhöhen sich auch die Vergütungssätze der Tutoren. Die ab diesem Termin gültigen Einstellungsvorschläge finden Sie ebenfalls – wie gewohnt – im Bereich Formulare.

Neue Hinweise Dienstreisen/Reisekosten

Die Hinweise zur Durchführung von Dienstreisen und zur Abrechnung von Reisekosten wurden überarbeitet. Neu aufgenommen wurden Hinweise zur Schadenshaftung. Die vollständige Version finden Sie im myFHPortal unter der Rubrik Service.

Besoldungserhöhung Beamte - neue Besoldungstabelle ab 01.01.2012

Mit der Verabschiedung und Verkündigung des "Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2011 und 2012" vom 26. Mai 2011 ergeben sich für Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen folgende Änderungen:

 

1. Erhöhung der Besoldung:

die Grundgehaltssätze sowie der Familienzuschlag wird wie folgt erhöht:

- ab dem 01.04.2011 um 1,5%

- ab dem 01.01.2012 um weitere 1,9% sowie anschließend um 17 Euro

 

2. Einmalzahlung

Beamtinnen und Beamte erhalten für den Monat April 2011 eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro (maßgebend sind die am 01.04.2011 geltenden Verhältnisse), wenn sie an mindestens einem Tag diese Monats Anspruch auf Dienstbezüge hatten. Für Teilzeitbeschäftigte wird die Einmalzahlung anteilig gezahlt.

 

Die entsprechenden Nachzahlung der Besoldungserhöhung sowie die lfd. Zahlung der neuen Beträge sollen vom LBV Aurich Ende Juni für den Zahlmonat Juli 2011 gewährt werden.

 

Die neue Besoldungstabelle finden Sie nachstehend.

Tarifeinigung - neue Entgelttabelle ab 01.01.2012

In den Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften wurde für die Beschäftigten der Länder folgendes Ergebnis erzielt:

1. Erhöhung der Tabellenentgelte:
die Tabellenentgelte (einschl. individueller End- und Zwischenstufen) werden wie folgt erhöht:
- ab dem 01.04.2011 um 1,5%
- ab dem 01.01.2012 um weitere 1,9% sowie anschließend um 17 Euro (Auszubildende 6 Euro)

2. Einmalzahlung
TV-L Beschäftigte erhalten bis spätestens Ende Mai eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro (Teilzeit anteilig).
Stichtag für den Bezug sind die Beschäftigungsverhältnisse, die am 01.04.2011 bestehen. Für Auszubildende wird eine Einmalzahlung in Höhe von 120 € gezahlt.

3. Entgeltordnung
Die Tarifvertragsparteien setzen ihre Verhandlungen über eine neue Entgeltordnung fort, sie soll am 01.01.2012 in Kraft treten.

Der Niedersächsische Finanzminister hat angekündigt, dieses Tarifergebnis wirkungsgleich auf die Beamten des Landes übertragen zu wollen. Ein entsprechendes Verfahren und entsprechende gesetzliche Beschlüsse im Niedersächsischen Landtag sind jedoch noch abzuwarten. Nähere Informationen liegen derzeit nicht vor.

Die neuen Entgelttabellen für den Tarifbereich finden Sie nachstehend

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Neue Dienstvereinbarung: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

 

Arbeitgeber und Personalrat haben erstmalig eine Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) abgeschlossen.

 

BEM ist ein relativ neues gesetzliches Instrument gem. § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX und richtet sich an alle Beschäftigten, die innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen (ununterbrochen oder mit Unterbrechung) arbeitsunfähig erkrankt waren

 

Die Dienstvereinbarung sowie den Gesetzestext (Stand 23.02.10) finden Sie hier:

Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises

Gesetz_ueber_das_Verfahren_des_elektronischen_Entgeltnachweises.pdf

Bürgerentlastungsgesetz

Buergerentlastungsgesetz.pdf

Hinweis zur Beihilfegewährung zu Aufwendungen für Kinder

Beihilfegewaehrung.pdf

Aktuelle Informationen der OFD

Die OFD (Oberfinanzdirektion) in Aurich übernimmt für die Fachhochschule Osnabrück die Auszahlung der Bezüge und Gehälter. Die OFD stellt aktuelle Informationen zu den Themen tarifvertragliche und besoldungsrechtliche Änderungen, Sozialversicherungs- und Steuerrecht bereit.