- 1: Aktuell.
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- 7.5.3.6: Offene Hochschule / Weiterbildung.
- 7.5.3.7: Personalmanagement.
- 7.5.3.8: Qualitäts- und Prozessmanagement.
- 7.5.3.9: Strukturplanung und Recht.
- 7.5.3.10: Studierendensekretariat.
- 7.5.4: Zentrale Einrichtungen.
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Übersicht
Vom Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) zur Großgeräteförderung
Im Jahr 2007 erhielt das Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) eine Nachfolge in Form der Großgeräteförderung gemäß Artikel 143c Grundgesetz (FF) und gemäß Artikel 91b Abs. 1 Nr. 3 GG.
Die bisher bekannten Förderprogramme Computer-Investitions-Programm (CIP) und Arbeitsplatzrechner für Wissenschaftler (WAP) werden vom Land Niedersachsen nicht weitergeführt.
Definition eines Großgerätes
Die Summe der Geräteteile, einschließlich Zubehör, die für einen vorgesehenen Betriebszustand eine Betriebseinheit bildet, gilt als Großgerät.
Zwischen dem Grundgerät (einschließlich Software) und dem Zubehör - dazu können auch die für den Betrieb nicht unmittelbar notwendigen methodischen und messtechnischen Ergänzungen oder Hilfsmittel gehören - soll eine angemessene Relation bestehen.
Ist diese Definition nicht erfüllt, ist keine Förderung möglich.
Nicht gefördert werden zudem Sach- und Personalkosten, Baumaßnahmen, Möbel, Einbau und Installationskosten.
Geräte, die für den jeweiligen Bereich zur Grundausstattung gehören, werden ebenfalls nicht gefördert.
Wertgrenzen für Förderung
Als Bagatellgrenze für Fachhochschulen gilt eine Investitionssumme von mindestens 100.000,- Euro inkl. MwSt. Darunter ist eine Förderung nicht möglich. Die Obergrenze liegt bei 5 Mio. Euro. Geräte oberhalb dieses Wertes gelten als Forschungsbauten.
Fianzierungsarten
Für die Finanzierung von Großgeräten gibt es zwei mögliche Verfahrenswege.
a) Großgeräte, die überwiegend in der Lehre eingesetzt werden (Art. 143c GG)
Durch das Land Niedersachsen wird der Erwerb von Großgeräten für den Einsatz in Ausbildung/Lehre und Forschung gefördert, die oberhalb der Bagatellgrenze liegen. Für die Bereitstellung von Investitionsmitteln ist die vorherige Begutachtung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) erforderlich.
b) Großgeräte die überwiegend in der Forschung eingesetzt werden (Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG)
Der Bund beteiligt sich an überregionalen Fördermaßnahmen im Hochschulbereich. Dabei handelt es sich um Großgeräte, die überwiegend der Forschung dienen. Um überwiegend der Forschung zu dienen, muss das Investitionsvorhaben sich durch herausragende wissenschaftliche Qualität und nationale Bedeutung auszeichnen. Die Beteiligung des Bundes liegt bei 50%. Für die Bereitstellung der Bundesmittel ist ebenfalls die vorherige Begutachtung durch die DFG erforderlich. Der vom Bund zugewiesene Anteil wird über die DFG ausgezahlt.
Für beide Verfahrenswege werden die Anträge beim Ministerium für Wirtschaft und Kultur (MWK) eingereicht. Die Anträge werden vom Ministerium zur Begutachtung der DFG vorgelegt. Die Mittelbewilligung unterliegt dem Zuwendungsrecht nach §44 der Niedersächsichen Landeshaushaltsordnung (LHO).
Ablauf in der Hochschule Osnabrück
Das detallierte Antragsverfahren können Sie dem "Ablaufplan zur Beschaffung von Großgeräten" (Stand 01.10.2007) entnehmen.
Antragsformulare:
- Foschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG
(PDF-Format), (RTF-Format), (Hinweise zur Anstragstellung)
- Großgeräte für die Lehre nach Art. 143c GG
(PDF-Format), (RTF-Format), (Hinweise zur Antragstellung)
Ablaufblan
| Monat | Jahr | Aufgabe | Zuständigkeit |
| Oktober | Jahr N-2 | Aufforderung zur hochschulinternen GG-Anmeldungen | Dekane |
| Dezember | Jahr N-2 | Fakultätsinterne Prioritätsliste an VP F&T | Dekane |
| Januar | Jahr N-1 | Entscheidung des Präsidiums über die hochschulweite Prioritätenliste | Präsidium |
| Februar | Jahr N-1 | Versand der hochschulweiten Prioritätenliste an das MWK | VP F&T |
| Oktober | Jahr N-1 | MWK gibt bekannt, welche GG-Anmeldungen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden können. | MWK |
| bis Dezember | Jahr N | Von Dekanen unterschriebene GG-Anträge an VP F&T | Antragssteller |
| Dezember | Jahr N | Weiterleitung der GG-Anträge an das MWK | VP F&T |
| Dezember | Jahr N | MWK leitet das Begutachtungsverfahren bei der DFG ein. | MWK |
| Jahr N | Benachrichtigung über bewilligte GG-Anträge | DFG |
Grossgeräte Übersichten
ProfessorInnen und MitarbeiterInnen der Hochschule Osnabrück können die im zurückliegenden und im laufenden Jahr gestellten Anträge zur Bereitstellung von Großgeräten nach Eingabe des LDAP-Logins - hier als pdf-Datei einsehen.



