Vom Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) zur Großgeräteförderung

 

Im Jahr 2007 erhielt das Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) eine Nachfolge in Form der Großgeräteförderung gemäß Artikel 143c Grundgesetz (FF) und gemäß Artikel 91b Abs. 1 Nr. 3 GG.
Die bisher bekannten Förderprogramme Computer-Investitions-Programm (CIP) und Arbeitsplatzrechner für Wissenschaftler (WAP) werden vom Land Niedersachsen nicht weitergeführt.

 

nach oben

 

Definition eines Großgerätes

 

Die Summe der Geräteteile, einschließlich Zubehör, die für einen vorgesehenen Betriebszustand eine Betriebseinheit bildet, gilt als Großgerät.
Zwischen dem Grundgerät (einschließlich Software) und dem Zubehör - dazu können auch die für den Betrieb nicht unmittelbar notwendigen methodischen und messtechnischen Ergänzungen oder Hilfsmittel gehören - soll eine angemessene Relation bestehen.
Ist diese Definition nicht erfüllt, ist keine Förderung möglich.
Nicht gefördert werden zudem Sach- und Personalkosten, Baumaßnahmen, Möbel, Einbau und Installationskosten.
Geräte, die für den jeweiligen Bereich zur Grundausstattung gehören, werden ebenfalls nicht gefördert.

nach oben

 

 

 

Wertgrenzen für Förderung

 

Als Bagatellgrenze für Fachhochschulen gilt eine Investitionssumme von mindestens 100.000,- Euro inkl. MwSt. Darunter ist eine Förderung nicht möglich. Die Obergrenze liegt bei 5 Mio. Euro. Geräte oberhalb dieses Wertes gelten als Forschungsbauten.

nach oben

 

Fianzierungsarten

 

Für die Finanzierung von Großgeräten gibt es zwei mögliche Verfahrenswege.

a) Großgeräte, die überwiegend in der Lehre eingesetzt werden (Art. 143c GG)

Durch das Land Niedersachsen wird der Erwerb von Großgeräten für den Einsatz in Ausbildung/Lehre und Forschung gefördert, die oberhalb der Bagatellgrenze liegen. Für die Bereitstellung von Investitionsmitteln ist die vorherige Begutachtung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) erforderlich.

b) Großgeräte die überwiegend in der Forschung eingesetzt werden (Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG)

Der Bund beteiligt sich an überregionalen Fördermaßnahmen im Hochschulbereich. Dabei handelt es sich um Großgeräte, die überwiegend der Forschung dienen. Um überwiegend der Forschung zu dienen, muss das Investitionsvorhaben sich durch herausragende wissenschaftliche Qualität und nationale Bedeutung auszeichnen. Die Beteiligung des Bundes liegt bei 50%. Für die Bereitstellung der Bundesmittel ist ebenfalls die vorherige Begutachtung durch die DFG erforderlich. Der vom Bund zugewiesene Anteil wird über die DFG ausgezahlt.

Für beide Verfahrenswege werden die Anträge beim Ministerium für Wirtschaft und Kultur (MWK) eingereicht. Die Anträge werden vom Ministerium zur Begutachtung der DFG vorgelegt. Die Mittelbewilligung unterliegt dem Zuwendungsrecht nach §44 der Niedersächsichen Landeshaushaltsordnung (LHO).

nach oben

 

 

Ablauf in der Hochschule Osnabrück

Das detallierte Antragsverfahren können Sie dem "Ablaufplan zur Beschaffung von Großgeräten" (Stand 01.10.2007) entnehmen.

Ablaufplan als PDF-Datei

 

Antragsformulare:

- Foschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG

(PDF-Format), (RTF-Format), (Hinweise zur Anstragstellung)

 

- Großgeräte für die Lehre nach Art. 143c GG

(PDF-Format), (RTF-Format), (Hinweise zur Antragstellung)

nach oben

 

 

Ablaufblan

Monat Jahr Aufgabe Zuständigkeit
Oktober Jahr N-2 Aufforderung zur hochschulinternen GG-Anmeldungen Dekane
Dezember Jahr N-2 Fakultätsinterne Prioritätsliste an VP F&T Dekane
Januar Jahr N-1 Entscheidung des Präsidiums über die hochschulweite Prioritätenliste Präsidium
Februar Jahr N-1 Versand der hochschulweiten Prioritätenliste an das MWK VP F&T
Oktober Jahr N-1 MWK gibt bekannt, welche GG-Anmeldungen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden können. MWK
bis Dezember Jahr N Von Dekanen unterschriebene GG-Anträge an VP F&T Antragssteller
Dezember Jahr N Weiterleitung der GG-Anträge an das MWK VP F&T
Dezember Jahr N MWK leitet das Begutachtungsverfahren bei der DFG ein. MWK
  Jahr N Benachrichtigung über bewilligte GG-Anträge DFG

Grossgeräte Übersichten

 

ProfessorInnen und MitarbeiterInnen der Hochschule Osnabrück können die im zurückliegenden und im laufenden Jahr gestellten Anträge zur Bereitstellung von Großgeräten nach Eingabe des LDAP-Logins - hier als pdf-Datei einsehen.

nach oben

 

 

 

Login

Benutzeranmeldung

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden:
Anmelden