Hochschule Osnabrück
Druckansicht der Seite: Einstellungsvoraussetzungen Professuren (www.hs-osnabrueck.de/ev_p.html)
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
Die Voraussetzungen für die Einstellung sind in § 25 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) geregelt. Sie umfassen
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- durch praktische Erfahrungen bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung
- besondere Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine überdurchschnittliche Promotion nachgewiesen wird und
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt sein müssen.
Teilzeitbeschäftigung oder eine Unterbrechung des Promotionsverfahrens aus frauenbiographischen Gründen stehen einer Einstellung nicht entgegen. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Bewerberinnen können sich für weitere Informationen an das Gleichstellungsbüro (0541/969-2965, gleichstellung@hs-osnabrueck.de) wenden.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Einstellung an der Hochschule Osnabrück erfolgt in der Regel durch Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ( § 27 NHG i.V.m. § 18 NBG). Die regelmäßige Lehrverpflichtung beträgt 18 Semesterwochenstunden.
Die Besoldung richtet sich nach der Besoldungsordnung W in Verbindung mit der Niedersächsischen Hochschulleistungsbezügeverordnung und der Richtlinie der Hochschule Osnabrück. Für nähere Informationen zur Gewährung von Leistungsbezügen steht der Geschäftsbereich Akademisches Management (0541 969-2720, berufungen@hs-osnabrueck.de) zur Verfügung.
Die nebenberufliche Professur (§ 29 NHG) ist eine Professur eigener Art und mit einer Lehrverpflichtung von mehr als vier SWS, aber höchstens acht SWS verbunden. Die Vergütung wird in Anlehnung an die der hauptberuflichen Professuren verhandelt. Die Einstellungsvoraussetzungen und das Berufungsverfahren entsprechen denen für hauptberufliche Professuren. Von der hauptberuflichen Professur (auch in Teilzeitform) unterscheidet sich die nebenberufliche Professur dadurch, dass dem Inhaber keine Aufgaben in der Forschung übertragen werden. Die Wahrnehmung von Forschungsaufgaben wird durch die praktische hauptberufliche Tätigkeit ersetzt.
Der Geschäftsbereich Akademisches Management steht für die Klärung von Einzelfragen gerne zur Verfügung.