Deutschlandstipendien für Studierende der Hochschule Osnabrück
Die Bundesregierung möchte exzellente Studierende fördern und den Anteil der StipendiatInnen in den kommenden Jahren auf insgesamt zehn Prozent steigern. Deshalb trat im Sommer 2010 das Stipendienprogramm-Gesetz in Kraft. Seit Beginn des Wintersemesters 2011/12 werden an der Hochschule Osnabrück die ersten Studierenden im Rahmen des Deutschlandstipendiums gefördert.
Deutschlandstipendium 2012: Die Ausschreibung und nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie den einzureichenden Unterlagen werden ca. Anfang Juni 2012 bekannt gegeben.
Das Prinzip Deutschlandstipendium
Für ein Stipendium wirbt die Hochschule Osnabrück monatlich 150 € von privaten Spendern ein. Das können Unternehmen, Verbände, Vereine und andere nichtstaatliche Institutionen, aber auch Einzelpersonen sein. Für jede private Spende gibt es vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nochmals 150 €. So kann die Hochschule 300 € im Monat als Stipendium vergeben.
Stipendienleistungen und Laufzeit
Das Deutschlandstipendium von 300 € monatlich soll den Studierenden helfen, sich auf Ihr Studium zu konzentrieren. Es wird nicht auf BAföG-Leistungen oder eigenen Verdienst angerechnet und zunächst für ein Jahr vergeben. Vor Ende des Förderjahres bewerben sich die Studierenden erneut, um weitere zwei Semester gefördert zu werden. Die Weiterförderung hängt auch davon ab, ob die Spendenmittel im folgenden Jahr wieder zur Verfügung stehen. Die Förderungshöchstdauer endet mit der Regelstudienzeit.
Voraussetzungen für die Bewerbung
Bewerben können sich Studierende der Hochschule Osnabrück, die überdurchschnittliche Studienleistungen erbringen und ehrenamtlich engagiert sind – z.B. in der Hochschule, in Parteien, Vereinen, Verbänden, Religionsgemeinschaften oder in karitativen Einrichtungen. Bis zum Ende des Studiums sollen noch mindestens zwei Semester Förderzeit bleiben.
Ausschlusskriterien
Studierende, die bereits ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln (z.B. der staatlichen Begabtenförderung) oder eine andere leistungsabhängige Förderung von mehr als 30 € monatlich beziehen, können nicht mit dem Deutschlandstipendium gefördert werden.
Bewerbung – Verfahren und Termine
Die Bewerbung für das Deutschlandstipendium erfolgt schriftlich.
Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht nicht.
Vorraussichtlicher nächster Bewerbungszeitraum: 18.06.-15.07.2012
Flyer Deutschlandstipendium 2012
Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung


