Internationale Besteuerung und Umwandlungsbesteuerung

Fakultät

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Version

Version 3.0 vom 30.03.2016

Modulkennung

22M0734

Modulname (englisch)

International Taxation and Fiscal Conversion

Studiengänge mit diesem Modul

Auditing, Finance and Taxation (M.A.)

Niveaustufe

5

Kurzbeschreibung

Ein Unternehmen unterliegt im Laufe seines Bestehens Veränderungen. Es ist kein statisches Objekt, sondern passt sich in einem dynamischen Prozess an eine sich ständig ändernde Umwelt an. Dies bedeutet, dass sich das Unternehmen im Laufe seines Lebens geänderten Rahmenbedingungen stellen muss. Die Änderungen der Rahmenbedingungen können sowohl auf einer geänderten Zielsetzung des Unternehmens, bspw. der Konzentration auf das Kerngeschäft, als auch auf Änderungen der Umwelt, wie z.B. Änderungen der Rechtsprechung oder einer Gesetzesänderung, beruhen. Daher muss eine Anpassung der gewählten Unternehmensstruktur bzw. der ursprünglichen Rechtsform an die geänderten Rahmenbedingungen möglich sein. Diese Umstrukturierungen von Unternehmen sind sowohl zivil- als auch steuerrechtlich komplexe Sachverhalte. Ohne zivil- und steuerrechtliche Sonderregelungen müsste ein Unternehmen in seiner ursprünglichen Rechtsform aufgegeben bzw. eine Gesellschaft liquidiert werden. Danach müsste ein neues Unternehmen in der gewünschten Rechtsform gegründet werden. Abgesehen von einem hohen administrativen Aufwand könnten diese Umwandlungen ohne Sonderregelungen steuerlich nicht erfolgsneutral vorgenommen werden, da im Betriebsvermögen evtl. vorhandene stille Reserven bei der Betriebsaufgabe aufzudecken wären. Das Umwandlungsgesetz reduziert den hohen administrativen Aufwand, indem es Umwandlungen auch ohne Abwicklung des übertragenden Rechtsträgers ermöglicht. Das Umwandlungssteuergesetz erlaubt die Vermeidung der Realisierung der stillen Reserven, indem unter bestimmten Voraussetzungen die Übertragung der stillen Reserven auf den übernehmenden Rechtsträger zugelassen wird.

Mit fortschreitender internationaler Verflechtung der Wirtschaft dehnen immer mehr Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen über die nationalen Grenzen aus. Dabei operieren nicht mehr ausschließlich die großen Konzerne auf den globalen Absatz- und Beschaffungsmärkten. In zunehmendem Maße beginnen auch kleinere sowie mittelständische Unternehmen mit dem Aufbau und der Pflege weltweiter Wirtschaftsbeziehungen und der Gründung von Auslandsniederlassungen. Durch die grenzüberschreitenden Tätigkeiten können jedoch auch Probleme entstehen: Bei der Realisierung grenzüberschreitender Sachverhalte werden Unternehmen mit dem Steuerrecht anderer Staaten konfrontiert und können u.U. unter die Steuerhoheit anderer Nationen fallen. Die unterschiedliche Beurteilung der Sachverhalte in den verschiedenen Steuersystemen der einzelnen Länder kann dazu führen, dass ein Geschäftsvorfall der Besteuerung sowohl im Inland als auch im Ausland unterliegt, so dass Doppel- bzw. Mehrfachbesteuerungen auftreten. Mehrfachbelastungen führen zu Wettbewerbsverzerrungen auf den internationalen Märkten und hemmen die volkswirtschaftliche Entwicklung durch Einschränkung des weltweiten Kapital-, Güter- und Dienstleistungsverkehrs. Die Steuervorschriften können aber auch die grenzüberschreitenden Aktivitäten eines Unternehmens fördern, wenn durch besondere Gestaltungsmöglichkeiten, die sich aus der internationalen Tätigkeit ergeben, eine geringere Steuerbelastung oder ggf. sogar keine erreicht wird,

Die Besteuerung von internationalen Sachverhalten und Unternehmensumstrukturierungen ist somit für Unternehmen von zunehmender Bedeutung. Den Studierenden sollen in diesem Modul die zentralen Kenntnisse im Bereich der internationalen Ertragsbesteuerung von Unternehmen und Privatpersonen sowie der Besteuerung von Unternehmensumstrukturierungen im Rahmen des Umwandlungssteuergesetzes bzw. des Umwandlungsgesetzes vermittelt werden.

Lehrinhalte
  • Die Lehrinhalte umfassen die Wissensgebiete nach § 4 WiPrPrüfV und orientieren sich an dem im Referenzrahmen vorgegebenen Kompetenzniveau (Kompetenzausprägung F).

    UMWANDLUNGSRECHT UND UMWANDLUNGSSTEUERRECHT
  • 1. Einführungsveranstaltung zur Definition und Abgrenzung des Themengebiets Umwandlungsrecht [4 Kontaktstunden]
  • 2. Umwandlungssteuerrecht [12 Kontaktstunden] 2.1 Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person 2.2 Verschmelzung von Kapitalgesellschaften 2.3 Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften 2.4 Spaltung von Kapitalgesellschaften 2.5 Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft 2.6 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft 2.7 Formwechsel einer Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen 2.8 Anwachsung 2.9 Realteilung von Personengesellschaften
  • 3. Besteuerung der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern [10 Kontaktstunden] 3.1 Unentgeltliche Übertragung 3.2 Teilentgeltliche Übertragung 3.3 Entgeltliche Übertragung

    INTERNATIONALES STEUERRECHT (38 Kontaktstunden)

    I. Einführungsveranstaltung zur Definition und Abgrenzung des Themengebiets Internationales Steuerrecht

    II. Prinzipien des internationalen Steuerrechts 1. Bedeutung und Begriff des internationalen Steuerrechts 2. Prinzipien der Besteuerung a) Ausgangspunkt: Souveränitätsprinzip b) Anknüpfungsmerkmale: Besteuerung dem Grunde nach c) Sachlicher Umfang: Besteuerung dem Umfang nach d) Zusammenspiel der Besteuerungsmerkmale 3. Formen und Ursachen der Doppelbesteuerung a) Formen der Doppelbesteuerung aa) Juristische Doppelbesteuerung ab) Wirtschaftliche Doppelbesteuerung ac) Virtuelle Doppelbesteuerung b) Ursachen der Doppelbesteuerung 4. Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung a) Direkte Steueranrechnung b) Steuerabzug c) Pauschalierung d) Freistellung mit Progressionsvorbehalt

    III. Funktionsweise von Doppelbesteuerungsabkommen 1. Bedeutung von Vertragsmustern 2. Rechtliche Regelungen 3. Systematik des OECD-MA a) Abkommensaufbau b) Persönlicher Anwendungsbereich c) Schrankennormen d) Methodenartikel e) Zusammenspiel von Schrankennormen und Methodenartikel f) Überblick über die Abgrenzung der Besteuerungsrechte 4. Aufgaben zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

    IV. Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung - Besonderheiten für juristische Personen 1. Anwendung der Vermeidungsmethoden bei juristischen Personen a) Direkte Steueranrechnung b) Steuerabzug c) Pauschalierung d) Freistellung 2. Ausgewählte Bereiche des Doppelbesteuerungsabkommens a) Verbundene Unternehmen (Art. 9 OECD-MA) b) Dividenden (Art. 10 OECD-MA)

    V. Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung - Besonderheiten für natürliche Personen 1. Kapitalerträge a) Grundsätzliche Besteuerung in Deutschland aa) Überblick ab) Kapitalerträge im Privatvermögen ac) Kapitalerträge im Betriebsvermögen ad) Besteuerung von Veräußerungsgewinnen von Anteilen an Kap. Ges. b) Kapitalerträge und Vermeidungsmethoden ba) Direkte Steueranrechnung bei Kapitaleinkünften im Privatvermögen bb) Direkte Steueranrechnung im Teileinkünfteverfahren bc) Abzugsmethode bei Kapitaleinkünften im Privatvermögen bd) Abzugsmethode im Teileinkünfteverfahren 2. Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (Art. 15 OECD-MA) 3. Künstler und Sportler (Art. 17 OECD-MA)

    VI. Unternehmensgewinne (Art. 7 OECD-MA) 1. Überblick
Lernergebnisse / Kompetenzziele

Wissensverbreiterung
Die Studierenden kennen die Terminologien und Inhalte aller wesentlichen Bereiche des Umwandlungssteuerrechts und des Internationalen Steuerrechts. Sie können Unternehmensumstrukturierungen einschließlich der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern und internationale Sachverhalte steuerlich einordnen und die steuerlichen Rechtsfolgen der Sachverhalte ableiten. Sie können die Rechtsfolgen alternativer Sachverhaltsgestaltungen vergleichen und Vorteilhaftigkeitsaussagen formulieren. Die Studierenden können sowohl verschiedene Lebenssachverhalte zu Kategorien zusammenfassen als auch für systematische Besteuerungsalternativen konkrete Beispiele geben.

Wissensvertiefung
Die Studierenden verfügen über ein vollständiges und integriertes Wissen bezogen auf die meisten Kerninhalte des Umwandlungssteuerrechts und der Internationalen Ertragsbesteuerung. Sie können die entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungsformen von Wirtschaftsgütern und Sachgesamtheiten eindeutig differenzieren und die maßgeblichen Rechtsfolgen ableiten.

Können - instrumentale Kompetenz
Die Studierenden verfügen über ausreichend Spezialwissen und fachliche sowie methodische Fertigkeiten, um Sachverhalte des Umwandlungssteuerrechts sowie des Internationalen Steuerrechts zu strukturieren und lösungsorientiert zu bearbeiten.

Können - kommunikative Kompetenz
Die Studierenden identifizieren, konzeptualisieren und definieren neue und vorgegebene Probleme und Themen und entwickeln kreative Lösungsskizzen.

Können - systemische Kompetenz
Die Studierenden wenden die vermittelten Lehrinhalte an, um fortgeschrittene Aufgaben zu bearbeiten. Die Studierenden zeigen Kreativität in der Anwendung von Fachwissen auf praxisnahe Fallgestaltungen. Sie arbeiten in vielfältigen berufsbezogenen Kontexten, die in einem hohen Maße nicht vorhersehbar und spezialisiert sind.

Lehr-/Lernmethoden

Die methodische Konzeption des Moduls stellt zunächst auf die Wissensvermittlung im Rahmen von Vorlesungen ab, die Anwendung der Inhalte wird zusammen mit den Studierenden anhand von Beispielen vertieft. Weiterhin erhalten die Studierenden komplexe Sachverhalte im Rahmen von Fallstudien, die zunächst selbständig zu Hause gelöst werden sollen und später in der Lehrveranstaltung besprochen werden

Empfohlene Vorkenntnisse

Umfassende Fachkenntnisse des Gesellschaftsrechts, insbesondere des Umwandlungsrechts, wie sie im Modul "Handels- und Gesellschaftsrecht" auf der Niveaustufe F des Referenzrahmens vermittelt werden.Umfassende Fachkenntnisse der Besteuerung, wie sie in den Modulen "Einkommen- und Bilanzsteuerrecht", "Abgabenordnung und Bewertungsgesetz", "Unternehmensbesteuerung" und "Verkehrssteuern" auf der Niveaustufe F des Referenzrahmens vermittelt werden.Umfassende Fachkenntnisse des EU- und internationalen Rechts, wie sie im Modul "EU-, Internationales und Insolvenzrecht" auf der Niveaustufe D des Referenzrahmens vermittelt werden.

Modulpromotor

Tanto, Olaf

Lehrende
  • Tanto, Olaf
  • Stefan Mense
Leistungspunkte

5

Lehr-/Lernkonzept
Workload Dozentengebunden
Std. WorkloadLehrtyp
42Vorlesungen
12Übungen
Workload Dozentenungebunden
Std. WorkloadLehrtyp
45Veranstaltungsvor-/-nachbereitung
22Literaturstudium
19Prüfungsvorbereitung
10Kleingruppen
Literatur
  • Zum Internationalen Steuerrecht:
  • Brähler, G.: Internationales Steuerrecht: Grundlagen für Studium und Steuerberaterprüfung, aktuelle Auflage
  • Grotherr, S./Herfort, C./Strunk, G.: Internationales Steuerrecht, aktuelle Auflage
  • Schaumburg, H.: Internationales Steuerrecht: Außensteuerrecht – Doppelbesteuerungsrecht, aktuelle Auflage
  • Wilke, K.-M.: Fallsammlung Internationales Steuerrecht: Einkommensteuer. Körperschaftsteuer. Außensteuergesetz, aktuelle Auflage
  • Wilke, K.-M.: Lehrbuch Internationales Steuerrecht, aktuelle Auflage

    Zum Umwandlungssteuerrecht:
  • Brähler, G.: Umwandlungssteuerrecht: Grundlagen für Studium und Steuerberaterprüfung, aktuelle Auflage
  • Ettinger, J./Schmitz, M.: Umstrukturierungen im Bereich mittelständischer Unternehmen: Gesellschaftsrechtlicher Überblick. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Beratungshinweise, Checklisten, Musterformulare, aktuelle Auflage
  • Klingebiel, J./Patt, J./Rasche, R./Krause, T.: Umwandlungssteuerrecht, aktuelle Auflage
Prüfungsleistung

Klausur 2-stündig

Bemerkung zur Prüfungsform

Keine

Prüfungsanforderungen

Fähigkeit, Problemstellungen aus dem Bereich der Internationalen Steuerrechts und des Umwandlungssteuerrechts unter Verwendung problemadäquater Methoden und Instrumente zu lösen.

Dauer

1 Semester

Angebotsfrequenz

Wintersemester und Sommersemester

Lehrsprache

Deutsch