Hochschule Osnabrück

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Antragsverfahren

 

 

Verfahren Wintersemester / Jahresplanung:

Zu Beginn des Wintersemesters werden die Anträge für die Jahresplanung des kommenden Jahres gestellt.

 

In den Fakultäten und Instituten werden intern mit den Mitgliedern und den Fachschaften abgestimmte Sammelanträge erarbeitet und in den jeweiligen beteiligten Gremien der Einrichtungen beschlossen. Ideen und Projektvorschläge für die Sammelanträge nehmen in den jeweiligen Einrichtungen die Studiendekanate und Fachschaften entgegen.

Diese Sammelanträge sollen dann anschließend bei der Geschäftsstelle Studienbeiträge bis spätestens Ende September eingereicht werden.

 

Zusätzlich haben Studierende über das Online-Portal oder den Vordruck im PDF-Format ab Vorlesungsbeginn für zwei Wochen die Möglichkeit außerhalb des oben genannten Sammelantragsverfahrens Ideen und Vorschläge einzureichen.

 

Das Beratungsgremium für die Verwendung der Studienbeiträge wird anschließend ab Anfang Oktober seine Beratungstätigkeit aufnehmen.

Die Mitglieder des Beratungsgremiums sichten alle eingegangenen Anträge, treffen eine Auswahl und begründen ihre Empfehlung bis Ende November gegenüber dem Präsidium.

Auf Basis dieser Empfehlung entscheidet das Präsidium Anfang Dezember über die zu fördernden Projekte.

 

Verfahren Sommersemester:

Damit sichergestellt ist, dass auch die neuen Studierenden des Sommersemesters ihre Ideen einbringen können wird das oben beschriebene Onlineverfahren auch zum Vorlesungsbeginn des Sommersemesters durchgeführt. Die entsprechenden Links werden in diesem Zeitraum auf dieser Seite freigeschaltet.

 

Eine Übersicht der online eingegangenen Anträge der vergangenen Semester finden Sie unter www.hs-osnabrueck.de/uebersicht_antraege.html.

 

Falls Sie mehr über die Arbeit des Beratungsgremiums und den Ablauf des Verfahrens wissen möchten, finden Sie weitere Informationen in der sog. Satzung zur Verwendung der Studienbeiträge.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter studienbeitraege@hs-osnabrueck.de zur Verfügung.