Berufsbegleitend oder berufsintegrierend studieren
Berufsbegleitend oder berufsintegrierend studieren an der Hochschule Osnabrück
Ob in Blockwochen, am Wochenende oder am Abend, über 500 Berufstätige studieren bereits an der Hochschule Osnabrück in berufsbegleitenden oder berufsintegrierenden Studiengängen. Meist wechseln sich kurze intensive Präsenzzeiten und vertiefende Selbstlernphasen miteinander ab. Das Studium ist speziell auf die Bedürfnisse von Berufstätigen abgestimmt, die Studienverläufe können flexibel gestaltet werden, sodass die Studierenden die Doppelbelastung von Studium und Beruf meistern können.
In allen Studiengängen ist die Verzahnung von Theorie und Praxis ein wichtiges Kernelement. Die in der Hochschule erlernten Kenntnisse können zeitnah eingesetzt werden und führen zu einem nachhaltigen Lernerfolg.
Berufsbegleitende Studiengänge finden außerhalb der Arbeitszeit statt (am Wochenende oder Abend), sodass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Bei der Organisation in Blockwochen nimmt der Studiengang auf die berufstypischen Arbeitszeiten wie Schichtdienst oder saisonalen Schwankungen Rücksicht.
Berufsbegleitend Studierende vereinen Studium und Beruf unter einem Hut. Als Absolventinnen und Absolventen haben sie bereits bewiesen, dass sie über Organisationsgeschick, Belastbarkeit und Durchhaltevermögen verfügen. Außerdem sammelt man parallel zum Studium schon Berufserfahrung. Während klassische Studierende nach Abschluss erst in die Arbeitswelt integriert werden müssen, sind Absolventinnen und Absolventen berufsbegleitender Studiengänge sofort voll einsetzbar.
Ein berufsbegleitendes Studium bietet außerdem die Möglichkeit, wegen des Studiums den Job nicht verlassen zu müssen und gleichzeitig Geld verdienen zu können.
Unsere berufsintegrierenden Studienmöglichkeiten richten sich an Studieninteressierte mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung. Der Zugang ist auch ohne Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife möglich und wird mit einer beruflichen Teilzeittätigkeit mit inhaltlichem Bezug zum Studium kombiniert. Die betriebliche Freistellung der Studierenden wird in einem Vertrag zwischen Hochschule, Studierender bzw. Studierendem und Unternehmen vereinbart.
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