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Landesstipendium Niedersachsen 2011 an der Hochschule Osnabrück; Ausschreibung zum Wintersemester 2011/12
Liebe Studierende der Hochschule Osnabrück,
das Ministerium für Wissenschaft und Kultur gewährt Studierenden in grundständigen und konsekutiven Masterstudiengängen ein Stipendium von i. d. R. jeweils 500 Euro. „Wer herausragende Leistungen erbringt und sich in besonderer Weise engagiert, soll dabei auch unterstützt werden“, betonte die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Professor Dr. Johanna Wanka in einer Pressemitteilung, 05.08.2011.
Voraussetzungen für die Bewerbung
Die Mittel sollen insbesondere das Stipendienangebot für besonders begabte Studierende aus den sog. bildungsfernen Schichten stärken. Daneben können auch soziale Gründe sowie herausragendes ehrenamtliches Engagement innerhalb und außerhalb der Hochschule berücksichtigt werden.
Förderfähigkeit
Gefördert werden kann, wer in einem grundständigen Bachelor- oder konsekutiven Masterprogramm zum Beginn des Bewilligungszeitraums an der Hochschule Osnabrück immatrikuliert ist und nicht bereits eine begabungs- und leistungsabhängige Förderung erhält.
Ausgenommen von der Förderung sind Studierende dualer, berufsbegleitender bzw. berufsintegrierter Studiengänge und Studierende von Weiterbildungsstudiengängen.
Bitte beachten Sie, dass das Stipendium nicht auf das BAföG angerechnet, sondern als zusätzliche Förderung an den Studierenden ausgezahlt wird.
Bewerbungsunterlagen – Dokumente und Form der Bewerbung
Für das Stipendium sind folgende Bewerbungsunterlagen schriftlich einzureichen:
1. Ausgefülltes Bewerbungsformular mit Unterschrift und Datum.
Das Formular zum Download finden sie hier.
2. Motivationsschreiben im Umfang von höchstens zwei Seiten mit besonderem Bezug zum
Zweck des Stipendiums (§ 1) und den hochschulübergreifenden Auswahlkriterien (§ 6)
3. tabellarischer Lebenslauf
4. Leistungsnachweis:
- a. Studierende in einem höheren Fachsemester reichen einen Nachweis der bisher erbrachten Leistungen im Studiengang (Bescheinigung über bestandene Leistungen im OSCA-Hochschulportal abrufbar) ein.
- b. Studierende im ersten Fachsemester eines Bachelorstudiengangs reichen einen Nachweis ihrer Hochschulzugangsberechtigung ein
- c. Studierende im ersten Fachsemester eines Masterstudiengangs reichen einen Nachweis ihres ersten Hochschulabschlusses ein
5. ggf. Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen
Studiengang an der Hochschule Osnabrück berechtigt
6. Nachweise über gesellschaftliches Engagement oder ehrenamtliche Tätigkeiten
- a. Referenzen, die das gesellschaftliche Engagement belegen
- b. Bemerkungen zu persönlichen oder familiären Umständen
Bei ausländischen Zeugnissen legen Sie bitte eine auf das deutsche Notensystem übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem bei.
Alle Nachweise können Sie als unbeglaubigte Kopien einreichen.
Studierende, die sich um ein Deutschlandstipendium beworben haben, und sich auf ein Landesstipendium bewerben möchten, können schriftlich per E-Mail mitteilen (formlos), dass ihre bereits eingereichten Unterlagen in diesem Verfahren berücksichtigt werden sollen. Sie brauchen ihre Unterlagen nicht erneut einzusenden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Bewerbungen nur dann in der Auswahl zu den Landesstipendien berücksichtigt werden, wenn Sie dies schriftlich formulieren.
Bitte schicken Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen sortiert in der oben genannten Reihenfolge an folgende Bewerbungsadresse:
Hochschule Osnabrück
TKS - Gemeinsame Technologie-Kontaktstelle der Osnabrücker Hochschulen
Christian Newton
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
und senden Sie Ihr ausgefülltes Bewerbungsformular zusätzlich elektronisch an
landesstipendium@hs-osnabrueck.de
Bewerbungsfrist: Es gilt das Datum des Poststempels
07. November bis 30. November 2011
Im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden Bewerbungen, die vor Beginn oder nach Ende der Frist eingehen oder die unvollständige Unterlagen enthalten und bei denen das Bewerbungsformular handschriftlich ausgefüllt ist.
Auswahlkommission
Die Bewerbungen sichtet eine Auswahlkommission, die sich zusammensetzt aus:
• ein Mitglied des Präsidiums
• zwei vom Studierendenparlament benannte Mitglieder
• ein stimmberechtigtes, nicht studentisches Mitglied aus dem Senat
Bitte beachten Sie auch die Richtlinie der Hochschule Osnabrück zur Vergabe von Landesstipendien.
Viel Erfolg
Prof. Dr. Andreas Bertram
Präsident


