Hochschulzugang
Zum Studium an der HS Osnabrück berechtigen die folgenden Bildungsabschlüsse:
Zum Studium an einer niedersächsischen Fachhochschule berechtigen die folgenden Bildungsabschlüsse:
Allgemeine Hochschulreife
Sie wird nachgewiesen durch das Abiturzeugnis.
Niedersächsische Abschlüsse der Fachhochschulreife
- Abschluss einer Fachoberschule
- Abschluss einer zweijährigen Fachschule bestimmter Fachrichtungen, soweit vorher der Sekundarabschluss I erworben wurde
- Bescheinigung der zuständigen Stelle (Schule, bei der der schulische Teil der FH-Reife erworben wurde oder Berufsschule) über die Fachhochschulreife bei Ausbildungen, die aus einem schulischen und einem praktischen Teil bestehen
Sofern Ihr Zeugnis einen Vermerk trägt, dass der „schulische Teil der Fachhochschulreife“ erfüllt ist, benötigen Sie immer einen zusätzlichen praktischen Teil der Fachhochschulreife. Erst wenn beide Teile vorliegen, kann die zuständige Stelle die notwendige Bescheinigung über die Fachhochschulreife ausstellen.
Bitte beachten Sie zu Punkt 3: Erst durch die Bescheinigung der zuständigen Stelle ist die Fachhochschulreife nachgewiesen; es genügt nicht, Zeugnisse und Nachweise über die schulische und praktische Ausbildung vorzulegen. Die Bescheinigung erteilt bei Abschlüssen aus Niedersachsen die Schule, bei der der schulische Teil der FH-Reife erworben wurde bzw. die im Rahmen der Ausbildung besuchte Berufsschule.
Außerhalb Niedersachsens erworbene Abschlüsse der Fachhochschulreife
Eine in anderen Ländern der Bundesrepublik erworbene Fachhochschulreife wird in der Regel in Niedersachsen anerkannt. Beachten Sie, dass bei einem schulischen und einem praktischen Teil der Fachhochschulreife die zuständige Stelle eine Bescheinigung über die Fachhochschulreife ausstellen muss. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der Hochschule Osnabrück.
Abgeschlossene besondere berufliche Vorbildung
Zu den Berufsabschlüssen, die zum uneingeschränkten Studium an der Fachhochschule berechtigen, zählt
- die Meisterprüfung oder ein abgeschlossener Bildungsgang zur staatlich geprüften Technikerin/zum staatlich geprüften Techniker oder zur staatlich geprüften Betriebswirtin/ zum staatlich geprüften Betriebswirt
oder
- ein Fortbildungsabschluss auf Grundlage einer Fortbildungsordnung gem. § 53 bzw. § 54 Berufsbildungsgesetzes § 42 bzw. 42a Handwerksordnung (z.B. Fachwirt/in oder Fachkauffrau/mann unterschiedlicher Fachrichtungen) mit einem Umfang von mind. 400 Stunden.
Zu den Berufsabschlüssen, die zum eingeschränkten Studium an der Fachhochschule berechtigen, zählt
- der Abschluss einer mind. dreijährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und anschließend mind. dreijährige Ausübung des erlernten Berufs. Die berufliche Qualifikation muss eine fachliche Nähe zum angestrebten Studiengang aufweisen. Über die Einschlägigkeit entscheidet die Hochschule.
Wenn Sie einen bestimmten Studiengang studieren möchten, aber noch keine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können Sie eine Hochschulzugangsprüfung (Z-Prüfung) ablegen und damit den fachgebundenen Zugang zur Hochschule erwerben. Voraussetzung ist ein Schulabschluss der Sekundarstufe 1, der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer entsprechenden fünfjährigen Berufstätigkeit und ein Nachweis über die Prüfungsvorbereitung für den allgemeinen Teil.
Die Hochschulzugangsprüfung setzt sich aus einem allgemeinen und einem besonderen Prüfungsteil zusammen. Die Prüfungen des allgemeinen Teils finden bei bei den Institutionen der Erwachsenenbildung statt. Die Prüfungen des besonderen Teils werden an der Hochschule Osnabrück abgelegt.
Die Bewerbung zur Hochschulzugangsprüfung wird über das zuständige Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) organisiert. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zum Ablauf der Prüfungen und den Bildungsträgern.
Ansprechpartner beim Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) sind:
Sabine Ocklitz-Sichermann und Sascha Maning
Keßlerstraße 52
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 1695-311 bzw. -224
Hier geht´s zur Web-Seite des NLQ
Informationen zum besonderen Teil der Hochschulzugangsprüfung finden Sie hier:
Einzelheiten finden Sie unter www.studieren-in-niedersachsen.de/voraussetzungen.htm.
- Hilfe erhalten Sie vom ServiceDesk
Telefon: 0541 969-7100
E-Mail: servicedesk@hs-osnabrueck.de