Hochschule Osnabrück - Projekt Qualitätsmanagement

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Akkreditierung

Der Begriff Akkreditierung (lat. accredere, Glauben schenken) wird in verschiedenen Bereichen benutzt, um den Umstand zu beschreiben, dass eine allgemein anerkannte Instanz einer anderen das Erfüllen einer besonderen (nützlichen) Eigenschaft bescheinigt. Unter Akkreditierung kann jedoch auch lediglich das Verfahren verstanden werden, das sich eingehend mit einer bestimmten Materie beschäftigt. Hierbei ist die Akkreditierung bereits die Aufnahme der Eigenschaftsuntersuchung und nicht die Bescheinigung des Endergebnisses.

 

Im Hochschulbereich wird mit der Akkreditierung geprüft, ob die Hochschulen bei der Gestaltung ihrer Studienprogramme fachliche Mindeststandards einhalten bzw. bestimmte Strukturvorgaben erfüllen. Studierenden und Arbeitgebern sollen dadurch verlässliche Orientierungen hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen und Hochschulen gegeben werden.

 

Auf gemeinsamen Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) wurde am 8. Dezember 1998 der Akkreditierungsrat (www.akkreditierungsrat.de) als länderübergreifende Instanz eingerichtet, der für die Durchsetzung vergleichbarer Qualitätsstandards zuständig ist. Er setzt sich aus Vertretern der Hochschulen, der Länder, der Studierenden, der Berufspraxis und internationalen Vertretern zusammen.

Die Aufgabe des Akkreditierungsrates besteht darin, Akkreditierungsagenturen zu begutachten bzw. zu akkreditieren, die ihrerseits wiederum Studienprogramme akkreditieren, die zu den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister führen, welche in großem Umfang im Rahmen des Bologna-Prozesses eingeführt wurden. Grundlage für die Akkreditierung bilden die „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum).

 

Zusätzlich zur Programmakkreditierung bzw. Reakkreditierung von Studienprogrammen wurde 2007 auch die Systemakkreditierung eingeführt. Mit ihr wird das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich Studium und Lehre überprüft und akkreditiert. Daneben kann eine Hochschule ihre Studienprogramme auch international akkreditieren lassen.

 

Folgende Agenturen sind in Deutschland berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates zu vergeben:

 

Als staatliches Mitglied begleitet und unterstützt Deutschland auch die Arbeit des Europäischen Qualitätsregisters EQAR. Das Register nimmt nach Überprüfung durch ein unabhängiges Gremium Qualitätssicherungsagenturen auf, die auf der Grundlage der Standards und Leitlinien operieren, und unterstützt damit die europaweite Einhaltung von Qualitätsstandards im Hochschulbereich

 

Mit der Akkreditierung werden folgende Ziele verfolgt: