Darlehen

Studierende, die zur Zahlung von Studienbeiträgen verpflichtet sind, haben im Rahmen eines Erststudiums einen Anspruch auf Gewährung eines Studiendarlehens in Höhe des Studienbeitrages für die Dauer der Regelstudienzeit zuzüglich 4 Semester.

Das "Niedersachsen-Studiendarlehen" wird von der NBank ohne Bonitätsprüfung gewährt an Deutsche, EU-Ausländer, und Ausländer, die die Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben (Bildungsinländern), soweit sie bei Aufnahme des Studiums das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Auszahlung erfolgt von der NBank direkt an die Hochschule. Der Nachweis der Darlehensbeantragung gilt gegenüber der Hochschule als Zahlungsnachweis.

Die Darlehensbeträge sind ab Auszahlung zu dem jeweils marktüblichen Zinssatz variabel zu verzinsen mit einem Nominalzinssatz in Höhen von maximal 7,50 %.

Nähere Informationen zur Darlehensgewährung und zur Antragstellung: www.nbank.de

 

Werden Darlehen von ortsansässigen Banken oder anderen Kreditgebern gewährt, bleibt Ansprechpartner für die Hochschule der Student/die Studentin. Die Vorlage eines Darlehensantrages reicht dann nicht aus.

 

Weitere Infos im Sonderheft Studienbeiträge

 

Kredite

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Stipendien

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