Hochschule Osnabrück

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Gesetzliche Grundlagen zu Studienbeiträgen und Langzeitstudiengebühren

Studienbeiträge und Langzeitstudiengebühren in Niedersachsen

 

Gemäß § 11-13 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)

 

Gem. § 11 NHG sind Studienbeiträge in Höhe von 500,--€ pro Semester zu entrichten von

 

- allen Studierenden in grundständigen Studiengängen, sowie in konsekutiven Masterstudiengängen für die Dauer der Regelstudienzeit + 4 Semestern

 

Von der Erhebung der Studienbeiträge sind Studierende ausgenommen, die

 

 

Gem. § 13 NHG wird der Studienbeitrag durch gestaffelte Studiengebühren ersetzt

 

- Zahlungsverpflichtung besteht nach Ablauf der Regelstudienzeit + 4 Semestern in grundständigen Studiengängen und konsekutiven Studiengängen in Höhe von:

 

 

Von der Zahlung der Langzeitstudiengebühr ausgenommen sind Studierende, die

 

 

 

§ 14 Abs. 2 NHG unbillige Härte

 

Auf Antrag können nach § 14 Abs. 2 NHG Studienbeitrag oder Langzeitstudiengebühr erlassen werden, wenn die Entrichtung eine unbillige Härte bedeuten würde.

Eine unbillige Härte liegt in der Regel vor

 

 

 

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