Hochschule Osnabrück
Druckansicht der Seite: Wichtige Hinweise zu Neuerungen des allgemeinen Teils der Prüfungsordnung (www.hs-osnabrueck.de/19336.html)
Erläuterungen zum allgemeinen Teil der Prüfungsordnung
Informationen zu Regelungen des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
vom 19.04.2006, in der geänderten Fassung nach Genehmigung des Präsidiums
vom 24.09.2008.
1. Meldung zu Prüfungsleistungen
§ 12 ATPO regelt, dass sich jeder Studierende zu den Prüfungen, die er zum Ende des Semesters absolvieren möchte, über den Online-Service im Portal anmelden muss. Nur in besonderen Fällen, in denen eine Anmeldung hier technisch nicht möglich ist, nimmt die Studierendenverwaltung eine formlose Anmeldung schriftlich oder per Mail entgegen.
Der Meldeschluss und der Prüfungszeitraum werden in der Info-Box am Studienausweis, per Aushang in den Terminplänen und auf der Internetseite an den entsprechenden Stellen bekannt gegeben
2. Rücknahme der Meldung
Die Meldung zu einem ersten Prüfungsversuch kann vor der Prüfung zurück genommen werden. Bei schriftlichen Prüfungen gilt die Nichtteilnahme als Rücknahme der Meldung (Rücktritt); bei mündlichen oder anderen Prüfungen muss die Rücknahme der Meldung spätestens 2 Arbeitstage (z. B. Donnerstag für den folgenden Montag oder Mittwoch für den folgenden Freitag) vor der Prüfungsleistung schriftlich oder per Mail bei dem Studierendensekretariat (studieninfo@hs-osnabrueck.de) eingegangen sein. Die Mitteilung, dass die Meldung zurückgenommen wird, muss Ihren Namen, Ihren Studiengang und Ihre Matrikelnummer sowie die Bezeichnung der Prüfung, das Datum der Prüfung und den Namen des Prüfers enthalten.
Die Rücknahme einer Meldung (= Rücktritt) ist nur im ersten Prüfungsversuch zulässig. Sobald eine Prüfung absolviert und nicht bestanden wurde, gelten die Reglungen zur Wiederholung von Prüfungsleistungen. Meldet sich der Prüfling nicht selbst zur Wiederholungsprüfung an, übernimmt das der/die zuständige Sachbearbeiter/in des Studierendensekretariats
3. Wiederholung von Fachprüfungen
Nach den Vorschriften des § 18 ATPO dürfen Prüfungsleistungen, wenn sie nicht bestanden sind, zweimal wiederholt werden.
Die erste Wiederholung einer schriftlichen Prüfung wird auf Wunsch des Prüflings als mündliche Prüfung durchgeführt, sofern der Prüfer keine Einwände hat. Ein berechtigter Einwand wäre z.B. eine spezielle Aufgabenstellung (Darstellungen, Zeichnungen o.ä.) oder eine hohe Anzahl von Wiederholern, so dass eine mündliche Prüfung praktisch oder terminlich nicht realisierbar ist.
Eine zweite Wiederholung ist als mündliche Prüfung zu Beginn des auf den Prüfungszeitraum folgenden Semesters durchzuführen, wenn der Prüfling dieses beantragt. Sie kann aber auch schriftlich im regulären Prüfungszeitraum absolviert werden.
Die Prüfungstermine setzt jeweils der Studiendekan bzw. die Studiendekanin fest. Bei mündlichen Prüfungen werden Terminvorschläge und Vereinbarungen zwischen dem Prüfling und dem Prüfer nach Möglichkeit berücksichtigt.
Weitere Wiederholungsmöglichkeiten sieht die Prüfungsordnung nicht vor; die bisherige mündliche Ergänzungsprüfung entfällt in jedem Fall, unabhängig davon, ob der dritte Versuch mündlich oder schriftlich nicht bestanden wurde
4. Versäumnis von Prüfungen
Bei Wiederholungsprüfungen ist ein Rücktritt nicht möglich. Nimmt ein Prüfling an der Prüfung nicht teil, muss er den Grund für die Nichtteilnahme unverzüglich schriftlich der Studierendenverwaltung mitteilen. Das heißt, dass ohne schuldhaftes Verzögern ein Schreiben an die Studierendenverwaltung gesandt werden muss, das den Namen der Prüfung und das Datum enthält, sowie eine Erklärung zum Versäumnisgrund.
Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit
Nach den Vorschriften des § 15 Abs. 2 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung (ATPO) der Fachhochschule Osnabrück sind die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe der Hochschule unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes zögern, schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Krankheit ist durch Vorlage einer ärztlichen Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen.
Für den Nachweis der Prüfungsunfähigkiet verwenden Sie bitte folgendes PDF-Formular.
Ihr Studierendensekretariat
Stand der Informationen: November 2010