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Hochschulweite Bekanntmachungen
Die Präsentationen von Prof. Dr. Frank Ziegele und Dipl.-Kfm. Hubert Joschko sind nun als Download auf der Dies Academicus Homepage verfügbar.
Bitte loggen Sie sich dazu auf folgender Seite ein, um auf die hochschulinternen Daten zugreifen zu können:
www.fh-osnabrueck.de/dies-academicus.html
Das vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 15.01.07 festgestellte Ergebnis gibt die Wahlleitung hiermit bekannt:
Wahlprüfung:
Die Wahl kann durch schriftlichen Einspruch, der die Gründe angeben muss, angefochten werden.
Der Wahleinspruch kann nicht mit der Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses begründet werden. Er ist begründet, wenn Wahlrechtsbestimmungen verletzt worden sind und diese Verletzungen zu einer fehlerhaften Feststellung der Gewählten und der Ersatzleute geführt haben oder geführt haben können.
Der Wahleinspruch des Leiters der Hochschule oder der Wahlleitung ist unmittelbar an den Wahlausschuss zu richten.
Der Wahleinspruch anderer Hochschulmitglieder muss damit begründet werden, dass die Wahl Gruppenvertreter betrifft, zu deren Wahl das Hochschulmitglied wahlberechtigt ist, ein solcher Wahleinspruch ist beim Wahlleiter einzureichen und mit dessen Stellungnahme unverzüglich dem Wahlausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Ende der Einspruchsfrist gem. § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 WO:
22. Januar 07


