Hochschule Osnabrück

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Unfallversicherung

Studierende sind mit der Immatrikulation durch das Land Niedersachsen unfallversichert. Diese Unfallversicherung bezieht sich auf Personenschäden, die sich im Zusammenhang mit dem Studium ereignen. Da die Hochschule verpflichtet ist, Unfälle binnen drei Tagen nach Bekanntwerden zu melden, bittet sie die Studierenden, Unfälle unverzüglich anzuzeigen.

 

AnsprechpartnerIn bei Unfällen:

 

N.N.

Studieninfo des Studierendensekretariats

Hochschule Osnabrück

Postfach 19 40   49009 Osnabrück

(Albrechtstr. 30 / Raum AF 0009)

Tel.: 0541 / 969 - 36 35

Fax:  0541 / 969 - 1 21 11

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