- 1: Aktuell.
- 2: Studium.
- 2.1: Studiengänge.
- 2.2: Bewerbung.
- 2.3: Studienbeiträge.
- 2.4: wichtige Infos.
- 2.4.1: Erstsemesterinfo.
- 2.4.2: Semesterbeiträge.
- 2.4.3: Semesterzeiten.
- 2.4.4: Rückmeldung und Beurlaubung.
- 2.4.5: Studiengebühren Langzeitstudium.
- 2.4.6: Exmatrikulation auf eigenen Antrag.
- 2.4.7: Unfallversicherung.
- 2.4.8: Förderpreis StudyUp Award.
- 2.4.9: Inlands-Studienfinanzierung / Stipendien.
- 2.4.10: Auslands-Studienfinanzierung / Stipendien.
- 2.4.11: Studieren mit Kind.
- 2.5: Beratung.
- 2.6: Prüfungsinfos.
- 2.7: Module.
- 2.8: Studieren in Osnabrück.
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Exmatrikulation auf eigenen Antrag
Studierende können sich jederzeit durch einen schriftlichen Antrag exmatrikulieren.
Die Exmatrikulation erfolgt – wenn nicht anders beantragt – in der Regel zum Ende des laufenden Semesters. Sie kann nicht rückwirkend ausgesprochen werden.
Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums erfolgt die Exmatrikulation Kraft Gesetzes mit dem Datum der letzten Prüfung!


