Exmatrikulation auf eigenen Antrag

Studierende können sich jederzeit durch einen schriftlichen Antrag exmatrikulieren. 

 

 

Die Exmatrikulation erfolgt – wenn nicht anders beantragt – in der Regel zum Ende des laufenden Semesters. Sie kann nicht rückwirkend ausgesprochen werden.

 

Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums erfolgt die Exmatrikulation Kraft Gesetzes mit dem Datum der letzten Prüfung!