Hochschule Osnabrück
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Exmatrikulation auf eigenen Antrag
Studierende können sich jederzeit durch einen schriftlichen Antrag exmatrikulieren.
Die Exmatrikulation erfolgt wenn nicht anders beantragt in der Regel zum Ende des laufenden Semesters. Sie kann nicht rückwirkend ausgesprochen werden.
Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums erfolgt die Exmatrikulation Kraft Gesetzes mit dem Datum der letzten Prüfung!