Hochschule Osnabrück

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Immatrikulationsbestimmungen

Wer einen Studienplatz zugeteilt bekommen hat, muss sich an der Hochschule Osnabrück in den entsprechenden Studiengang einschreiben. Durch die Immatrikulation ist er ordentlicher Studierender der Hochschule. Die Immatrikulation ist mit der Aushändigung des Studentenausweises vollzogen und wird mit Beginn des jeweiligen Semesters wirksam, eine persönliche Einschreibung findet nicht statt. Der Studentenausweis stellt zugleich ein Bus- und Bahn-Semesterticket dar, das die Studierenden berechtigt, alle Buslinien im Stadtbereich und Landkreis zu nutzen und einige Bahnverbindungen einschließt.

Auch Studierende sind krankenversicherungspflichtig. Sie müssen das Bestehen einer Krankenversicherung bei der Immatrikulation durch eine Bescheinigung der Krankenkasse nachweisen.

Im Amtsblatt der Hochschule Osnabrück finden Sie, neben anderen hochschulweiten Ordnungen, die jeweils gültige Fassung der  Immatrikulationsordnung.