Übersicht

Allgemeine Informationen

BAföG ist die allgemein gebräuchliche Kurzform für "Bundesausbildungsförderungsgesetz".

 

Auf Grundlage dieses Gesetzes können Studierende unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung bekommen. Die Zahlung wird einkommens- bzw. vermögensabhängig gewährt. Entscheidend für die Antragstellung ist der Hochschulort, nicht der Wohnort.

 

Unter den folgenden Links finden Sie ausführliche Informationen zum BaföG, Anträge sowie den BaföG-Rechner, mit dem Sie die Höhe Ihres BaföG-Anspruchs unverbindlich im Voraus ermitteln können:

 

 

BAföG-Abteilung des Studentenwerks

In der BAföG-Abteilung des Studentenwerks Osnabrück erhalten Sie Informationsmaterial, Antragsformulare und persönliche Beratung.

 

Kontakt:

BAföG-Abteilung des Studentenwerks Osnabrück

Neuer Graben 27

49074 Osnabrück

Tel : 0541 969 - 6310

Fax: 0541 969 - 6340

E-Mail: bafoeg@sw-os.de

 

Sprechstunden:

In Osnabrück:

  • Montag-Donnerstag: 10.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
  • Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr
  • Ein Besprechungstermin kann auch gern außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden

 

In Lingen (Hochschule Osnabrück, Am Wall Süd 16, 49808 Lingen, Tel.: 0591 91269 – 14):

  • 14-tägig Montag: 10.00 - 12.00 Uhr

 

 

Bildungskredit

Unabhängig vom BAföG können Studierende seit dem 01.04.2001 in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung sich auch um einen Bildungskredit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Höhe von monatlich 300 € für bis zu 24 Monaten bewerben. Dabei handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen zur Realisierung von Bildungsmaßnahmen. Die Inanspruchnahme des Bildungskredites ist in der Regel bis zum Ende des zwölften Semesters möglich. Bewilligt werden Leistungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Dorthin richten Sie bitte online oder schriftlich Ihre Anträge. Die erforderlichen Formulare finden Sie im Internet oder erhalten sie durch das BVA.

 

Anschrift:

Bundesverwaltungsamt

Abt. IV Bildungskredit

50 728 Köln

www.bundesverwaltungsamt.de

 

Der Bildungskredit dient Studierenden die keine BAföG-Leistungen erhalten dazu, die Finanzierung des Studiums zu sichern und die Ausbildung zu beschleunigen. BAföG-geförderte Studierende können über den Bildungskredit außergewöhnliche, nicht durch das BAföG erfasste Kosten zu decken wie z. B. besondere Studienmaterialien, ein Auslandsstudium oder -praktikum.

 

Antragsformulare sind auch in der Förderungsverwaltung des Studentenwerks Osnabrück erhältlich. Der Kredit ist von Beginn der Auszahlung an zu verzinsen. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen jedoch gestundet.

 

Wollen Sie mehr wissen, dann sprechen Sie mit den Bildungsexperten der KfW-Förderbank:

 

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

 

 

 

Studienkredit

Neuer KfW-Studienkredit ist zum 01.04.2006 gestartet.

 

Ab 01.04.2006 ist das Studentenwerk Osnabrück Vertriebspartner der KfW-Förderbank für den Studienkredit. Studierende im Erststudium können zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten zwischen 100 € und 650 € monatlich erhalten. In der Regel werden bis zu zehn Fachsemester finanziert. Alle Studierenden erhalten denselben Zinssatz, unabhängig von Studienfach oder -ort, den Noten oder dem eigenen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden.

 

Der Zinssatz des KfW-Studienkredites ist variabel; er wird halbjährlich neu festgelegt. Der aktuelle Zinssatz beträgt zurzeit 5,1 % p.a. Die Zinsanpassung erfolgt jeweils zum 01.10. bzw. zum 01.04. Bei Vertragsabschluss garantiert die KfW dem Studierenden zudem eine Zinsobergrenze für einen Zeitraum von 15 Jahren. Die Rückzahlung erfolgt nach dem Eintritt ins Berufsleben in monatlichen Raten. Sie kann bis auf 25 Jahre gestreckt werden.

 

Die Anträge für den KfW-Studienkredit werden im Online-Kreditportal gestellt und über das Studentenwerk bei der KfW eingereicht. Das Studentenwerk Osnabrück bietet nicht nur eine persönliche Beratung an, sondern führt auch die rechtliche Legitimationsprüfung durch.

 

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

 

Nach drei Monaten nutzen bereits 6.000 Studierende die neuen KfW-Studienkredite.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:

http://www.bmbf.de/_media/press/pm_20060718-130.pdf

 

 

 

Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen

Im Auftrag des Landes Niedersachsen bietet seit dem 01.07.2006 die KfW in Kooperation mit der NBank ein Darlehen ausschließlich zur Finanzierung der Studienbeiträge an Hochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachen an, unabhängig vom Einkommen oder Vermögen und von der Studienrichtung.

Anträge können im Online-Kreditportal gestellt werden. Hier finden Sie auch einen Tilgungsrechner . Mit dem Rechner können Sie selbst ermitteln, welche finanzielle Belastung mit einem Studienbeitragsdarlehen verbunden sein könnte.

 

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

 

Weitere Informationen und Einzelheiten zum Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen erhalten Sie auch unter der Hotline der NBank unter:

der Servicenummer 0511 30031 499.