- 1: Aktuelles.
- 2: Outgoing.
- 2.1: Internationaler Kalender.
- 2.2: Auslandssemester und Studienbeiträge.
- 2.3: Info-Veranstaltungen.
- 2.4: Studium im Ausland.
- 2.4.1: Studiengebührenerlass an ausgewählten Partnerhochschulen.
- 2.4.2: Finanzierung für Studierende.
- 2.4.3: Finanzierung für Graduierte.
- 2.4.4: Visainformationen.
- 2.4.5: Sprachnachweise/TOEFL/IELTS.
- 2.5: Fachkurse im Ausland.
- 2.6: Praktika im Ausland.
- 2.7: Sprachkurse im Ausland.
- 2.8: TOEFL.
- 2.9: Erfahrungsberichte.
- 3: Incoming.
- 4: Deutschkurse.
- 5: Kooperationen.
- 6: JOIN OS.
- 7: Pool Internationales.
- 8: Wir über uns.
- 9: Kontakt.
Studieren in Japan
Das Visum für einen Studienaufenthalt in Japan kann nicht in Japan ausgestellt werden, sondern nur von der Botschaft, die für das Heimatland des Antragstellers zuständig ist. Für Studierende mit Wohnsitz in Niedersachsen ist das Japanische Generalkonsulat in Hamburg zuständig, für Studierende mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen das in Düsseldorf. Der Visa-Antrag muss persönlich gestellt werden.
Auf der Internetseite der Japanischen Botschaft werden alle Antragssteller gebeten, sich vor der Beantragung eines Visums gebeten, sich vorher telefonisch mit dem zuständigen Konsulat in Verbindung zu setzen, da die erforderlichen Unterlagen für die verschiedenen Visakategorien sehr unterschiedlich sind. Darüber hinaus finden Sie ausführlich Informationen über ein Visum für Japan auf dieser Seite (insbesondere Abschnitt IV und V).
Das Generalkonsulat in Hamburg erreichen Sie unter der Telefonnummer (040) 3330170, das Düsseldorfer Generalkonsulat erreichen Sie unter (0211) 164820.

